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   BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83   

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https://dejure.org/1983,2218
BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83 (https://dejure.org/1983,2218)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 (https://dejure.org/1983,2218)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - 5 AS 4/83 (https://dejure.org/1983,2218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckungskosten - Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 62
  • NJW 1983, 1448 (Ls.)
  • MDR 1983, 611
  • BB 1984, 216
  • JR 1984, 308
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1982 - I ARZ 495/81

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
    Für die - vom Gläubiger anstelle der Kosten beitreibung gemäß § 788 ZPO gewählte - Fest setzung von Zwangsvollstreckungskosten ist nicht das Vollstreckungsgericht sondern das Prozeßgericht des ersten Rechtszuges zustän dig (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - I ARZ 495/81 -, Rpfleger 1982, 235) .

    Der Senat schließt sich in der Frage, welches Gericht für die vom Gläubiger beantragte Festsetzung von Kosten der Zwangsvollstreckung sachlich zuständig ist, das Vollstreckungsgericht oder das Prozeßgericht des ersten Rechtszuges, der Auffassung des Bundesgerichtshofs an (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - I ARZ 495/81 -, Rpfleger 1982, 235).

  • OLG Frankfurt, 03.09.1980 - 20 W 140/80
    Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
    Das Oberlandesgericht München schließ lieh meint, das Vollstreckungsgericht sei zuständig, wenn ein Vollstreckungsorgan schon mit der Zwangsvollstreckung befaßt worden sei (Rpfleger 1980, 440).

    Zudem sprechen praktische Grün de für die Zuständigkeit des Prozeßgerichts: Die Festsetzung von Kosten der Zwangsvollstreckung wird regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn der Gläubiger noch kein Organ der Zwangsvollstreckung eingeschaltet hatte (so OLG München, Rpfleger 1980, 440, 441).

  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57

    Verweisung an Verwaltungsgericht

    Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
    Diese Bestimmung will unnötige und zu Lasten der rechtssuchenden Parteien gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten vermeiden (BAG AP Nr. 20 zu § 36 ZPO mit weiteren Nachweisen; BGHZ 17, 168 und 28, 349, 350).
  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
    2. Das Bundesarbeitsgericht ist für die beantragte Bestimmung zuständig; es wurde in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem ordentlichen Gericht und dem Arbeitsgericht zu erst um die Bestimmung angegangen (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BGHZ 44, 14, 15).
  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
    Diese Bestimmung will unnötige und zu Lasten der rechtssuchenden Parteien gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten vermeiden (BAG AP Nr. 20 zu § 36 ZPO mit weiteren Nachweisen; BGHZ 17, 168 und 28, 349, 350).
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
    2. Das Bundesarbeitsgericht ist für die beantragte Bestimmung zuständig; es wurde in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem ordentlichen Gericht und dem Arbeitsgericht zu erst um die Bestimmung angegangen (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BGHZ 44, 14, 15).
  • BGH, 23.01.1976 - I ARZ 7/76

    Zuständigkeit eines Gerichts - Zulässigkeit eines Einspruchs

    Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
    1. Das Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO kann auch durch ein Gericht gestellt werden; der Antrag einer Partei ist nicht erforderlich (BGH NJW 1976, 676; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 37 Rz 1).
  • OLG Köln, 31.10.1975 - 17 W 308/75

    Forderung aus Lieferung von Baumaterial; Erwirkung eines Vollstreckungsbefehls;

    Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
    Es überwiegt die Auffassung, sachlich zuständig sei das Prozeßgericht des ersten Rechtszuges (RGZ 85, 132; OLG München, Rpfleger 1952, 435; OLG Köln, JurBüro 1972, 1003; 1975, 1660, 1662; NJW 1976, 975; OLG Bamberg, JurBüro 1973, 1202; 1977, 505; KG Rpfleger 1973, 181; AnwBl. 1977, 258; OLG Celle, NdsRpfl.
  • LAG Hamm, 21.04.2017 - 1 SHa 3/17

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt gem. §

    Letztlich sollen damit im Interesse der rechtssuchenden Parteien unnötige und zu deren Lasten gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten vermieden werden (vgl. bereits zu § 281 ZPO BAG, Beschluss vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 AP Nr. 31 zu § 36 ZPO).

    Die verfahrensrechtliche Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wirkt auch im Bestimmungsverfahren fort und ist dort zu beachten (Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage § 36 Rn 28; G-M-P-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage § 48 Rn 101; vgl. zu § 281 ZPO BAG, Beschluss vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 AP Nr. 31 zu § 36 ZPO; LAG Hamm, Beschlüsse vom 26.11.2015 - 1 SHa 22/15; 27.11.2013 - 1 SHa 17/13, juris, Rn 15; 15.08.2007 - 1 SHa 22/07, NRWE).

  • ArbG Hamm, 21.04.2017 - 1 SHa 3/17
    Letztlich sollen damit im Interesse der rechtssuchenden Parteien unnötige und zu deren Lasten gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten vermieden werden (vgl. bereits zu § 281 ZPO BAG, Beschluss vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 AP Nr. 31 zu § 36 ZPO).

    Die verfahrensrechtliche Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wirkt auch im Bestimmungsverfahren fort und ist dort zu beachten (Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage § 36 Rn 28; G-M-P-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage § 48 Rn 101; vgl. zu § 281 ZPO BAG, Beschluss vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 AP Nr. 31 zu § 36 ZPO; LAG Hamm, Beschlüsse vom 26.11.2015 - 1 SHa 22/15; 27.11.2013 - 1 SHa 17/13, juris, Rn 15; 15.08.2007 - 1 SHa 22/07, NRWE).

  • BGH, 06.02.1986 - I ARZ 746/85

    Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten

    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, daß für die Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht das Vollstreckungsgericht, sondern gemäß § 103 Abs. 2 ZPO das Prozeßgericht des ersten Rechtszugs zuständig ist (BGH NJW 1982, 2070 m.w.N.; BGHZ 90, 207, 210 [BGH 23.02.1984 - IX ZR 26/83]; ebenso BArbG MDR 1983, 611 = NJW 1983, 1448 (L); OLG Koblenz Rpfl.
  • BAG, 25.03.1985 - 5 AS 3/85

    Voraussetzungen und Folgen (Bindungswirkung) eines Verweisungsbeschlusses eines

    Das Gesuch um die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO kann auch durch ein Gericht gestellt werden; der Antrag einer Partei ist nicht erforderlich (BAG 42, 62, 63 = AP Nr. 31 zu § 36 ZPO m. w. N.).
  • LAG Nürnberg, 28.04.1997 - 8 Ta 56/97

    Erstattung von Vollstreckungskosten; Bestimmen des Zeitpunktes der Zahlung einer

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.1986 - 1 Ta 102/86

    Kosten der Zwangsvollstreckung; Prozeßgericht ; Gericht des ersten Rechtszuges;

    Für die Festsetzung von Kosten der Zwangsvollstreckung ist, entgegen der Auffassung des OLG Hamm (21.3.1983, 23 W 83/83 = MDR 1983, 674) und des OLG München (4.3.1983, 11 W 855/83 = MDR 1983, 586), grundsätzlich das Prozeßgericht als Gericht des ersten Rechtszuges sachlich zuständig; ausnahmsweise besteht aber eine sachliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes für die Festsetzung jener Kosten, welche aufgrund der Vollstreckung einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes im Rahmen eines echten Streitfalles des 8. Buches der ZPO entstanden sind (Bestätigung von BAG vom 24.2.1983, 5 AS 4/83 = MDR 1983, 611; BGH vom 25.2.1982, I ARZ 495/81 = NJW 1982, 2070).
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